Gemeinde Eschenbach Gesamtrevision der Nutzungsplanung
Informationshomepage zur Mitwirkung durch die Bevölkerung
![](https://cdn.arcgis.com/sharing/rest/content/items/6b45cff521924b308115eeca26a72c1e/resources/jxEEjybxtOrY4oma8FU4P.png?w=20)
1. Einleitung
Die Gemeinde Eschenbach hat anfangs des letzten Jahres mit der Ausarbeitung des Siedlungsleitbildes begonnen. Das Siedlungsleitbild zeigt die räumliche Strategie der Gemeinde Eschenbach für die nächsten 15 Jahre auf. Das Leitbild bildet die Grundlage für die nachgelagerte Gesamtrevision des Zonenplans und des Bau- und Zonenreglements. Begleitet wurde die Erarbeitung des Siedlungsleitbildes durch die Ortsplanungskommission (OPK) und das Raumplanungsbüro Burkhalter Derungs AG, welche dem Gemeinderat beratend zur Seite stehen.
Willkommen zur Mitwirkung
An der Orientierungsveranstaltung vom 23. Januar 2021 wurde die Bevölkerung das erste Mal über den Inhalt des Siedlungsleitbildes informiert. Im Rahmen der Mitwirkung sind Sie nun als Eschenbacherinnen, Eschenbach, Grundeigentümerin oder Grundeigentümer aufgefordert, mitzuwirken. Teilen Sie uns Ihre Meinung oder Ihre Anliegen zum Siedlungsleitbild mit. Ihre Meinung ist uns wichtig. Mitwirkungsbeiträge können bis zum 31. März 2021 auf dieser Homepage unter dem Kapitel "4. Ihre Rückmeldung" oder schriftlich bei der Gemeinde Eschenbach (Oeggenringenstrasse 12, 6274 Eschenbach, gemeinde@eschenbach-luzern.ch) eingereicht werden. Nachfolgend werden Sie alle wichtigen Inhalte und Information zum Siedlungsleitbild finden.
Weshalb eine Gesamtrevision der Ortsplanung?
Die wichtigsten Instrumente der Ortsplanung sind der Zonenplan (ZP) und das Bau- und Zonenreglement (BZR). Über diese beiden grundeigentümerverbindlichen Planungsinstrumente wurde vor rund zehn Jahren zum letzten Mal einer grösseren Teilrevision durchgeführt. Die beiden Instrumente entsprechen nicht mehr den veränderten Anforderungen der Raumplanung und sind daher gesamthaft zu revidieren.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Das revidierte Raumplanungsgesetz des Bundes (RPG) ist seit 2014 in Kraft. Die darauf abgestimmte Revision des kantonalen Richtplans wurde im Juni 2016 genehmigt. Damit sind die Gemeinden verpflichtet, die Siedlungsentwicklung zukünftig verstärkt nach innen zu lenken und der Zersiedlung entgegenzuwirken. Mit der Revision des Planungs- und Baugesetzes (PBG) von 2013 hat der Kanton die harmonisierten Baubegriffe übernommen und einen Systemwechsel bei den Baubegriffen und Messweisen vollzogen. Dabei werden die bisher gebräuchliche Ausnützungsziffer (AZ) durch die Überbauungsziffer (ÜZ) und die Geschossigkeit durch die Gesamthöhe abgelöst. Das PBG gibt den Gemeinden eine Umsetzungsfrist bis Ende 2023. Ab dann werden auch jene Sondernutzungspläne, welche noch die alten Baubegriffe verwenden, nicht mehr oder nur noch teilweise anwendbar sein.
Kurzvideo zum Siedlungsleitbild Eschenbach
Ziel und Zweck Siedlungsleitbild
Mit dem Siedlungsleitbild soll die räumliche Strategie der Gemeinde Eschenbach für die nächsten 15 Jahre aufgezeigt werden. Die räumliche Entwicklung wird mit den umliegenden Gemeinden sowie den übergeordneten Planungen der Region und des Kantons koordiniert. Die Bevölkerung wird durch Umfragen, Workshops, Gespräche, Interviews und einer öffentlichen Mitwirkung in den Erarbeitungsprozess miteinbezogen. Das Siedlungsleitbild als behördenanweisendes Instrument wird am Ende des Prozesses durch den Gemeinderat beschlossen. Dem Gemeinderat dient es als Leitlinie und Führungsinstrument bei raumrelevanten Fragen und Entscheidungen. Die Vorgaben aus dem Siedlungsleitbild werden anschliessend mit der Gesamtrevision der Ortsplanung (Bau- und Zonenreglement und Zonenplan) schrittweise umgesetzt.
Stand der Ortsplanung
Die letzte Gesamtrevision der Nutzungsplanung (Bau- und Zonenreglement und Zonenplan) stammt aus dem Jahr 1995. Seither wurden in den Jahren 2006, 2008 und 2013 diverse Teilrevisionen vorgenommen. Zurzeit laufend sind die Teilrevisionen Eschenbacher Moos, Optimierung Kiesabbauzone West und Sonderbauzone Höndlen.
Organisation
Das vorliegende Siedlungsleitbild wurde von der Ortsplanungskommission (OPK) erarbeitet: David Niederberger (Präsident), Daniel Allenbach, Hans Aregger, Karin Colombo (Leiterin RBO), Markus Kronenberg (Gemeindeammann), Yves Portmann, Christoph Salzmann, Lorenz Schürmann, Sandra Wagner-Zimmerhäckel, Roland Studer (Gemeindeschreiber, Protokoll), Elena Wiss (Ortsplanerin), Reto Derungs (Ortsplaner).
Ablauf
- Startsitzung OPK: Januar 2020
- Siedlungs-/Quartieranalyse: Frühling 2020
- Erarbeitung Strategie: Herbst 2020
- Entwurf Siedlungsleitbild: Dezember 2020
- Mitwirkungsveranstaltung: 23. Januar 2021
- Öffentliche Mitwirkung: März 2021
- Vernehmlassung Kanton: Frühling 2021
- Überarbeitung: Sommer 2021
- Information Öffentlichkeit: Herbst 2021
- Beschluss Gemeinderat: Herbst 2021
- Start Gesamtrevision: Herbst 2021
- Einbezug Interessengruppen: Winter 2021/22
- Mitwirkung/Vorprüfung Gesamtrevision: Sommer 2022
- Öffentliche Auflage Gesamtrevision: Frühjahr 2023
- Einspracheverhandlung: Anschliessend
- Genehmigung Regierungsrat: Anschliessend
2. Inhalt Siedlungsleitbild
Hauptaussagen Siedlungsleitbild
- Die Gemeinde Eschenbach strebt ein moderates Wachstum an.
- Das Siedlungsgebiet wird kompakt gehalten und entwickelt sich von innen nach aussen.
- Die Landschaft wird geschont. Das Gebiet Zielacherstrasse / Schindlern / Höchweid soll zum Schutz des Naherholungsgebietes Mooswald nicht weiter überbaut werden.
- Das Dorfzentrum wird gestärkt und aufgewertet. Die Entwicklung Unterdorf wird aktiv vorangetrieben.
- Die bestehenden Gewerbeflächen werden gesichert und nach Möglichkeit optimiert.
- Die Siedlungs- und Wohnqualität in den Quartieren wird erhalten. Den Quartieren wird nach Möglichkeit ein massvolles Entwicklungspotenzial zugesprochen.
- Die Fuss- und Radverbindungen werden optimiert und attraktiv gestaltet. Eschenbach setzt sich für die Entlastung der Hauptverkehrsachse mit einer unterirdischen Umfahrung ein.
- Die Gemeinde setzt sich für die Erreichung der Energie- und Klimaziele ein und übernimmt bei den Themen Energie und Nachhaltigkeit eine Vorbildfunktion.
- Das Siedlungsleitbild schafft die Grundlage für die Anpassung von Zonenplan und Bau- und Zonenreglement an das revidierte kantonale Baurecht.
Position der Gemeinde
Position in der Region
Die Gemeinde liegt auf einer sanft hügeligen Moränenlandschaft, leicht erhöht zwischen dem Luzerner Reusstal und dem Seetal. Die Region wird als oberes Seetal bezeichnet und verfügt über bedeutende Kiesvorkommen, welche seit dem frühen 19 Jh. abgebaut werden. Das Dorf liegt an einem regionalen Verkehrsknoten, wo sich die Verkehrsachse ins Seetal (Kantonsstrasse K16, S-Bahn S9) sowie die West-Ost-Verbindung aus der Region Sursee-Mittelland nach Rokreuz/Zug (K55, K65) treffen. Die historische Entwicklung des Dorfers ist eng mit derjenigen des Frauenklosters aus dem 13 Jh. verbunden. Ein starkes Wachstum setzte Mitte des 20 Jh. ein. Zwischen 1960 und 2010 hat sich die Bevölkerungszahl verdoppelt. Mit knapp 3'700 Einwohnern ist sie heute die drittgrösste Gemeinde in der Region Seetal.
Kantonaler Richtplan
Der Richtplan ordnet Eschenbach der Gemeindekategorie «L2, Nebenachsgemeinde in der Landschaft», mit einem langfristigen Einwohner-Wachstumswert von jährlich 0.5 %, zu. Im Plan sind kantonale Siedlungstrennräume nördlich und südlich des Siedlungsgebietes sowie Wildtierkorridore und Vernetzungsachsen eingetragen. Im Weiteren sind die Kiesvorkommen als Abbaugebiet von kantonaler Bedeutung verzeichnet. Der notwendige Ausbau der Kantonsstrasse ist als Umfahrungslinie im Osten orientierend dargestellt.
Regionalplanung
Aus regionaler Sicht bildet die Gemeinde das südliche Tor ins Seetal. Im regionalen Entwicklungsplan (REP) wird sie als regionales Subzentrum sowie als Siedlungsschwerpunkt bezeichnet. Sie hat damit eine überkommunale Versorgungsfunktion bzgl. Dienstleistungen, Bildung, Freizeit- und Sporteinrichtungen sowie Arbeitsplätzen. Gemäss REP werden Angebote von regionaler Ausstrahlung prioritär in den Zentren Hochdorf, Hitzkirch und Eschenbach angesiedelt. Ebenso soll sich die Siedlungsentwicklung auf diese Orte konzentrieren.
Gemeindestrategie
Der Gemeinderat hat 2020 die Gemeindestrategie 2030 mit neun strategischen Zielen definiert. Sie sind im Siedlungsleitbild berücksichtigt und hier auszugsweise aufgeführt:
- Eschenbach ist eine attraktive und lebenswerte Wohngemeinde an einzigartiger Lage im Oberseetal. Eine qualitätsvolle räumliche Entwicklung schafft die Rahmenbedingungen für den Erhalt des attraktiven Lebensraums. Ein moderates Bevölkerungswachstum und die innere Verdichtung unterstützen die Zielerreichung.
- Eschenbach fördert mit einer aktiven Politik und durch zielgerichtete Planungen die Entwicklung des Dorfzentrums. Ein Dorf- bzw. Begegnungsplatz mit vielfältigen und generationenübergreifenden Nutzungsmöglichkeiten schafft Identität.
- Gemeinschaft stärken […]
- Eschenbach setzt sich ein für die Entlastung der Hauptverkehrsachse mit einer unterirdischen Umfahrung und sichere Velo- und Fusswegverbindungen. […].
- Eschenbach positioniert sich als Subzentrum in Bereichen wie Bildung, Verwaltung, Sicherheit, Gesundheit und Betreuung. […].
- Bildungsangebot qualitativ hochwertig […]
- Eschenbach schützt die Natur- und Erholungsräume und fördert ökologische Projekte. Investitionen in innovative Technologien unterstützen den Weg zu einer energetisch möglichst autarken Gemeinde.
- Eschenbach ist ein idealer Standort für Gewerbe, Dienstleistungen und Landwirtschaft.
Demografie und Wirtschaft
Bevölkerungsentwicklung
1) Eschenbach soll qualitativ und moderat wachsen. Langfristig wird ein Wachstumswert von 0.5 % gemäss kantonalem Richtplan angestrebt, was einer Bevölkerung von ca. 3'950 Personen im Jahr 2035 entspricht.
Wohnungsbau und Immobilienmarkt
2) Die Ortsplanung schafft gute Rahmenbedingungen zur Deckung der zukünftigen Wohnbedürfnisse und zur Bewahrung der hohen Wohn- und Lebensqualität.
3) Sie setzt Anreize zur Erstellung von zentrumsnahen, hindernisfreien Wohnungen für alle Altersgruppen und unterstützt den Generationenwechsel in den Quartieren.
4) Die bauliche Innenentwicklung wird gefördert.
Wirtschaftliche Entwicklung
5) Die Planung sichert gute Rahmenbedingungen für die Entwicklung des lokalen Gewerbes und zur Vermeidung von Nutzungskonflikten.
6) Gewerbebetriebe sollen sich vorzugsweise entlang der Hauptverkehrsachse entwickeln können. Brachliegende Arbeitszonenreserven werden kurzfristig aktiviert. Langfristige Erweiterungen erfolgen im Süden (z.B. Rothli).
7) Mittelfristig wir die Errichtung eines regionalen Arbeitsplatzgebietes geprüft. Als Standorte kommen die Gebiete Rothli oder Schachen in Frage.
Infrastruktur
8) Die gute Gemeindeinfrastruktur wird nachhaltig gesichert und deckt den kommunalen - und aufgabenspezifisch regionalen - Bedarf. Kurzfristig wird die Erneuerung FC-Platz angepackt.
9) Die Gemeinde sichert die zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben notwendigen Flächen langfristig.
10) Die Gemeinde setzt sich für die Erreichung der Energie- und Klimaziele ein und übernimmt bei den Themen Energie und Nachhaltigkeit eine Vorbildfunktion.
Freiraum und Landschaft
Landschaft
11) Der Landschaft wird Sorge getragen, so dass sie ihre Funktion als Naturraum, Kulturland und Erholungsraum ungeschmälert und nachhaltig erfüllen kann.
12) Ökologisch wertvolle Naturflächen, Strukturen und Objekte werden geschützt und erhalten.
13) Für die ökologische Vernetzung wichtige Korridore werden freigehalten und nach Möglichkeit aufgewertet. Die Gemeinde fördert eine strukturreiche Landschaft und unterstützt Vernetzungsprojekte.
14) Die Siedlung wird kompakt gehalten und fügt sich gut in die Landschaft ein.
15) Die Siedlungsränder tragen zur landschaftlichen Eingliederung und Strukturvielfalt bei. Die ökologische und landschaftliche Vernetzung durch den Siedlungsraum wird situativ gefördert.
16) Die Abbau- und Deponietätigkeit geht mit ökologischen Ausgleichsmassnahmen einher, welcher sowohl im Betrieb wie auch nach Abschluss ökologische Mehrwerte schaffen.
Freiraum im Siedlungsgebiet
17) Das Dorf ist langfristig gut mit attraktiven, öffentlichen Begegnungs-, Freizeit- und Spielflächen ausgestattet. Diese sind einladend gestaltet, gut begrünt und fussgängerfreundlich vernetzt.
18) Wichtige öffentliche Plätze und Räume mit Potenzial werden aufgewertet, attraktiv gestaltet und belebt.
19) Die Gemeinde fördert eine gute und naturnahe Siedlungsbegrünung. Wichtige Grünstrukturen und Einzelbäume werden erhalten und nach Möglichkeit ergänzt. Grünflächen werden möglichst ökologisch, mit standortgerechten, heimischen Arten gestaltet.
20) Der Dorfbach als wichtiges ökologisches Vernetzungselement wird weiter aufgewertet.
21) Die Quartiere bleiben gut durchgrünt und verfügen über ausreichend Spiel- und Gemeinschaftsflächen.
Siedlungsstruktur
Siedlungsstruktur und -entwicklung
22) Die Gemeinde wächst von innen nach aussen. Erste Priorität hat die Innenentwicklung, wobei v.a. das Potenzial in Zentrumsnähe genutzt werden soll. Damit wird das Dorfzentrum weiter gestärkt.
23) Die Entwicklung in den Arbeitszonen ist so zu lenken, dass dem Gewerbe gute Entwicklungsmöglichkeiten gesichert werden und die Wohnzonen vor Immissionen und gewerblichem Verkehrsaufkommen geschont werden.
24) Die Siedlung wird möglichst kompakt gehalten. Siedlungserweiterungen erfolgen zurückhaltend und abgestimmt auf die Wohnungsnachfrage der ansässigen Bevölkerung bzw. den Erweiterungsbedarf des lokalen Gewerbes. Sie arrondieren das Siedlungsgebiet und schonen die Landschaft. Als prioritäre Einzonungsflächen stehen die Gebiete Rothli und Widmüli im Vordergrund.
Siedlungsqualität
25) Die ortsbildprägenden historischen Baugruppen im Dorfkern (Kloster- und Kirchenbezirk, Unterdorf) werden langfristig erhalten und zeitgemäss genutzt. Dem Erhaltungsziel dienende Nutzungsänderungen und bauliche Veränderungen sollen möglich sein.
26) Der Dorfkern wird weiter gestärkt und die Nutzungsdurchmischung gefördert. Das Unterdorf wird zu einem attraktiven Dorfplatz aufgewertet. Siedlungslücken im Dorfzentrum werden mittelfristig mit qualitätsvollen Bauten ergänzt. Diese tragen mit ihrer Gestaltung und Nutzung zur Zentrumsbildung bei.
27) Die Quartiere sollen ihre typischen Qualitäten bewahren und sich gleichzeitig zeitgemäss weiterentwickeln können. Die bauliche Verdichtung erfolgt in erster Linie an Lagen mit ausgewiesenem Potenzial.
28) Neue Überbauungen sind mit einem qualitätssichernden Verfahren zu planen.
Mobilität und Verkehr
Übergeordnetes Verkehrsnetz
29) Die Gemeinde setzt sich für eine zeitnahe Realisierung der Umfahrungsstrasse ein. Diese geht mit einer siedlungsorientierten Umgestaltung und Verkehrsberuhigung auf der bestehenden Kantonsstrasse einher. Sollte sich das Umfahrungsprojekt zeitlich verzögern, sind bereits vorgängig verkehrsberuhigende Massnahmen auf der Kantonsstrasse zu treffen.
30) Die Trennwirkung der Kantonsstrasse wird reduziert und die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum verbessert.
31) Der Anteil nachhaltiger Mobilitätsformen am Gesamtverkehrsaufkommen wird gesteigert. Das gute ÖV-Angebot wird noch besser genutzt.
32) Der Ausbau des Radwegs auf der Luzernstrasse gemäss Radroutenkonzept soll rasch umgesetzt werden.
33) Nutzungen mit bedeutendem Verkehrsaufkommen sind südlich der Bahnunterführung anzusiedeln.
34) Bei einer zukünftigen Siedlungserweiterung im Gebiet Hubenfeld-Widmüli wird eine Erschliessung in Richtung Süden geprüft.
Mobilität im Dorf
35) Eschenbach ist ein Ort der kurzen Distanzen. Ein attraktives Wegnetz mit direkten Verbindungen zu allen wichtigen Zielorten fördert den Langsamverkehr und trägt zu einer nachhaltigen Mobilität bei.
36) Die Strassenräume im Siedlungsgebiet sind möglichst fussgängerfreundlich gestaltet. Die Verkehrssicherheit wird für alle Verkehrsteilnehmenden sichergestellt.
37) Die Gemeinde fördert Massnahmen zur Reduktion des motorisierten Binnenverkehrs und unterstützt nachhaltige Mobilitätsformen. Autoarme Nutzungen im Zentrum werden gefördert.
38) Der Bahnhof wird als Mobilitätshub gestärkt und bietet gute Umsteigebeziehungen.
Massnahmen
Einordnung Massnahmen
Der nebenstehende Plan und die nachfolgende Zusammenstellung zeigen die raumplanerischen Aufgaben mit kurz- bis mittelfristigem Handlungsbedarf auf. Die Massnahmen ergänzen die strategischen Aussagen der vorangehenden Kapitel.
Freiraum und Landschaft
- Wichtige öffentliche Spielplätze werden auf ihre Attraktivität überprüft und bei Bedarf aufgewertet.
- Die verschiedenen Plätze im Dorfzentrum und am Bahnhof sollen in ihrer Aufenthaltsqualität aufgewertet und angemessen begrünt werden.
- Der Dorfbach soll bei der Realisierung der zweiten Etappe des Gestaltungsplans Blumenau-Wydmühlehalde offengelegt werden.
- Wichtige öffentliche Achsen sowie neue Entwicklungsgebiete sollen mit Grünstrukturen aufgewertet werden.
- An exponierten Siedlungsrändern und bei Neuentwicklungen am Siedlungsrand soll eine Zonenrandbepflanzung erstellt werden.
- Die Hecke im Bereich Waldhus und Rüchlig soll in ihrer Ausdehnung und Funktion überprüft und bei Bedarf angepasst werden.
- Die beiden Kies-Abbaugruben Eschenbach-Dorf und Ballwil werden bedarfsgerecht erweitert.
Siedlungsstruktur
- Für Neubauten im Dorfkern, am Bahnhof und um die historische Klosteranlage gelten erhöhte Anforderungen an die Architektur und die Aussenraumqualität.
- Die Siedlungsbegrenzungslinien werden auf das Hauptsiedlungsgebiet und einige mögliche Erweiterungsflächen eingeschränkt. Inselbauzonen (vom Siedlungsgebiet losgelöste Bauzonen) werden gesichert und nicht erweitert.
- Die Gemeinde nimmt im Unterdorf eine aktive Planungsrolle ein und entwickelt zusammen mit Privaten ein attraktives Dorfzentrum.
- Die bestehenden Gestaltungspläne werden analysiert, bei Bedarf aufgehoben und im Rahmen des Zonenplans und des Bau- und Zonenreglements in ihrer Qualität gesichert.
- Neue Wohnbauten in direkter Nachbarschaft zu Arbeitszonen respektieren die gewerblichen Nutzungsbedürfnisse. Bei Umnutzungen wird die Siedlungsverträglichkeit optimiert.
- Für das unbebaute Areal entlang der Bahnhofstrasse ist ein Projekt anzuvisieren, welches den Dorfkern qualitätsvoll ergänzt und die Strasse aufwertet.
- Die dreiseitig von Bauzonen umschlossene Siedlungslücke Rothli soll mit Wohnbauten ergänzt werden.
- Die Sportanlage Fussballplatz soll zeitgemäss erneuert und ausgebaut werden. Für das gesamte Areal inkl. Wohnhaus wird ein Konzept erstellt.
Mobilität und Verkehr
- Der Bahnhof soll als Mobilitätshub sowohl funktional wie auch gestalterisch gestärkt werden. Er bietet attraktive Umsteigebeziehungen für alle Verkehrsteilnehmer und -mittel. Die dazu notwendigen Flächen werden gesichert. Daneben sollen die Aufenthaltsqualität und Umgebungsgestaltung verbessert werden.
- Die Verkehrssicherheit für Fussgänger und Radfahrer wird verbessert. Der Ausbau des Radwegs auf der Luzernstrasse gemäss Radroutenkonzept soll rasch umgesetzt werden.
- Auf den Kantonsstrassen im Bereich des Dorfzentrums sollen die Fussgängerquerungen aufgewertet und Portalsituationen geschaffen werden.
- Der Strassenraum der Kantonsstrasse soll im Dorfzentrum zukünftig verstärkt siedlungsorientiert gestaltet werden. Bei Umgestaltungen ist der gesamte Strassenraum von Fassade zu Fassade zu berücksichtigen. Eine siedlungsorientierte Umgestaltung ist spätestens mit der Realisierung der Umfahrungsstrasse als flankierende Massnahme zu Verkehrsberuhigung umzusetzen.
- Im Unterdorf wird die Verlängerung der Begegnungszone (Tempo-20) bis zur Kantonsstrasse geprüft.
- Der Klostermattweg, der Trampelpfad vom Bahnhof ins Gebiet Sommerau und die Rothlistrasse sollen für den Langsamverkehr (Fussgänger und Velofahrer) im Hinblick auf Komfort und Sicherheit aufgewertet werden.
- Die Rothlistrasse soll auf die Fussgänger- und Schulwegsicherheit sowie das zukünftige Verkehrsaufkommen überprüft und bei Bedarf ausgebaut werden.
- Bei der Entwicklung des Areals Rothli soll eine zusätzliche Fuss- und Veloverbindung zwischen dem Neubühlweg und dem Wohngebiet Rothli erstellt werden.
- Mit der Umgestaltung des Unterdorf sollen die oberirdischen Parkplätze beim Rössliplatz auf Kurzzeitbesuche beschränkt werden. Langzeitparkplätze werden in einer Einstellhalle angeordnet.
- Bei der Entwicklung des unbebauten Areals an der Bahnhofstrasse sollen die oberirdischen Parkplätze weitgehend in eine Einstellhalle verschoben werden.
- An zentralen, gut ÖV-erschlossenen Lagen soll der Normbedarf für Autoabstellplätze reduziert werden können, wenn in einem Mobilitätskonzept der Nachweis eines reduzierten Bedarfs erbracht werden kann. Neue Parkplätze sind möglichst unterirdisch anzulegen.
3. Downloads
Das Hauptdokument Siedlungsleitbild entstand aus übergeordneten Rahmenbedingungen, Begehungen, Umfragen und technischen Analysen. Alle Analysen wurden in einem Dokument zusammengefasst. Das Hauptdokument wurde auf dieser Homepage leicht verkürzt wiedergegeben. Falls Sie das Siedlungsleitbild, den Gesamtplan oder der detaillierte Analyse-Bericht im PDF-Format anschauen oder ausdrucken möchten, können Sie die Dokumente hier oder aber auch auf der Homepage der Gemeinde Eschenbach (www.eschenbach-luzern.ch) herunterladen.
4. Ihre Rückmeldung
Nun haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre Meinung zum Siedlungsleitbild mitzuteilen. Gerne stellen wir Ihnen kurze 10 Fragen, welche Sie in wenigen Minuten (< 5 min) beantworten können. Gerne dürfen Sie aber auch das weiter unten stehende Formular für Ihre freie Rückmeldung benützen. Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und werden nur für die Rückmeldung auf Ihre Eingabe benutzt. Vielen herzlichen Dank für Ihr Mitwirken. Bei Fragen stehen Ihnen David Niederberger (Ortsplanungskommissions-präsident, david.niederberger@bluewin.ch, 079 688 83 30), Markus Kronenberg (Gemeindeammann, markus.kronenberg@eschenbach-luzern.ch, 041 449 90 21) und Roland Studer (Gemeindeschreiber, roland.studer@eschenbach-luzern.ch, 041 449 90 20) zur Verfügung.