𝙇𝙞𝙨𝙩𝙚𝙧𝙞𝙖 𝙢𝙤𝙣𝙤𝙘𝙮𝙩𝙤𝙜𝙚𝙣𝙚𝙨 Story map

Vorschlag für einen Bezugsvermerk: EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit), 2024. Story Map zu Listeria monocytogenes, online verfügbar auf:  https://storymaps.arcgis.com/stories/74327ea9416a4c0f843b4c74f1b51d36 

Was ist Listeria?

Listeria-Bakterien sind in der Umwelt weit verbreitet und finden sich weltweit häufig im Boden und im Wasser sowie im Verdauungstrakt von Tieren. In dieser Bakteriengattung gibt mehr als 15  Arten . Listeria-Infektionen beim Menschen werden fast immer durch Listeria monocytogenes (L. monocytogenes) verursacht, während Listeria ivanovii zwar bei Tieren, aber selten bei Menschen krankheitserregend ist. Die anderen Arten gelten weder bei Menschen noch bei Tieren als krankheitserregend.

L. monocytogenes ist in der Lage, Bakteriengemeinschaften zu bilden, die als Biofilm bezeichnet werden, und ist daher gegen eine Vielzahl von Stressfaktoren resistent. Diese Fähigkeit ist bei den verschiedenen  Genotypen  unterschiedlich stark ausgeprägt. Das Bakterium kann saure, trockene und salzreiche Bedingungen mit und ohne Sauerstoff tolerieren. Im Gegensatz zu den meisten anderen krankheitserregenden Bakterien ist es außerdem in der Lage, in gekühlten Lebensmitteln zu überleben und sich zu vermehren, was verzehrfertige Lebensmittel besonders problematisch macht.

Es gibt spezielle  Stämme  (als „ Serogruppen “ und „ Serovare “ bezeichnet), die für die menschliche Gesundheit von Bedeutung sind und sich hinsichtlich ihrer geografischen Verbreitung und ihrer Fähigkeit, Krankheiten zu verursachen, unterscheiden können. Der Nachweis und die Isolierung von Listeria-Stämmen, ob durch klassische Laborverfahren oder durch molekulare und genomische Methoden, sind daher von entscheidender Bedeutung, um deren jeweiliges Vorkommen in Lebensmitteln, in der Umwelt und im klinischen Umfeld zu bewerten, ihre  Virulenz  zu erforschen,  Ausbrüche  genau nachzuverfolgen und die Infektionsquelle zu identifizieren.

 

Welche Krankheit wird durch Listeria verursacht?

Beim Menschen können durch L. monocytogenes verursachte Infektionen („Listeriose“) mehr oder weniger schwer sein, je nachdem, ob es sich um eine invasive oder nicht invasive Form handelt.

Nicht invasive Infektionen können asymptomatisch (symptomfrei) verlaufen oder leichte grippeartige Symptome und Durchfall verursachen. Diese Form tritt hauptsächlich bei gesunden Menschen auf. Die Inkubationszeit ist kurz und liegt zwischen einem und mehreren Tagen. Ausbrüche solcher Infektionen werden im Allgemeinen mit dem Verzehr von Lebensmitteln in Verbindung gebracht, die stark mit L. monocytogenes verunreinigt sind.

In seltenen Fällen kann die Infektion invasiv werden. Dabei passieren die Bakterien die Darmwand und breiten sich im ganzen Körper aus. Eine invasive Listeriose ist eine schwere Erkrankung und betrifft vor allem Risikogruppen in der Bevölkerung: ältere Menschen und Neugeborene, immungeschwächte Menschen (im Zusammenhang mit Krankheiten wie HIV oder Organtransplantationen oder Menschen, die Arzneimittel anwenden, die das Immunsystem beeinträchtigen), Patientinnen und Patienten mit Krebs oder Diabetes sowie Schwangere.

Eine invasive Listeriose ist eine lebensbedrohliche Erkrankung mit schwerwiegenden Folgen, zum Beispiel Sepsis (Blutvergiftung) oder Hirnschädigung mit Auswirkungen auf das Gehirn selbst und das Nervensystem (Meningitis, Meningoenzephalitis). Die Inkubationszeit beträgt in der Regel ein bis zwei Wochen und bei Schwangeren bis zu einem Monat, kann aber zwischen nur wenigen und 90 Tagen variieren. In diesen Fällen, insbesondere bei Patientinnen und Patienten über 65 Jahren, ist die Sterblichkeit sehr hoch (16 % bis 30 %). Viele Patientinnen und Patienten müssen im Krankenhaus behandelt werden, was zu erheblichen Kosten für die Gesundheitsdienste führt. Diese Bakterien gehören zu den wichtigsten Todesursachen durch lebensmittelbedingte Infektionen in Ländern mit hohem Einkommen.

Im Rahmen einer internationalen Analyse wurde eine Einschätzung der weltweiten Zahl an Listeriose-Fällen, der damit verbundenen Todesfälle und der behinderungskorrigierten Lebensjahre (DALY) vorgenommen ( WHO, 2015 ;  Maertens de Noordhout, 2014 ). Die Autoren stellten fest, dass es im Jahr 2010 weltweit 23 150 Fälle im Zusammenhang mit Listeriose gab, die zu 5 463 Todesfällen und 172 823 behinderungskorrigierten Lebensjahren führten. Bei 20,7 % der Fälle handelte es sich um perinatale Infektionen. Eine Einschränkung dieser Studie bestand jedoch darin, dass nur für 52 % der Weltbevölkerung Daten verfügbar waren. Im Rahmen des vom ECDC finanzierten Projekts BCoDE zur Krankheitslast der übertragbaren Krankheiten (Burden of Communicable Diseases in Europe) wurden die Auswirkungen von Infektionskrankheiten auf die Gesundheit der Bevölkerung in EU-/EWR-Ländern zwischen 2009 und 2013 untersucht ( Cassini et al., 2018 ). Der jährliche Wert für die behinderungskorrigierten Lebensjahre (DALY) pro 100 000 Personen wurde für Listeriose auf 2,04 geschätzt. 97 Prozent der Belastung durch angeborene Infektionen bei Neugeborenen waren auf Toxoplasmose, Listeriose und Rötelninfektionen zurückzuführen (Cassini et al., 2018). Schwere Erkrankungen treten vor allem bei Menschen mit geschwächtem Immunsystem auf, sodass folgende Personengruppen am ehesten an einer schweren Form von Listeriose erkranken (Angabe in abnehmender Reihenfolge der Anfälligkeit):

  • Personen mit einer hämatologischen Krebserkrankung (Blutkrebserkrankung)
  • Mit HIV infizierte Personen
  • Organtransplantatempfänger
  • Personen mit Nieren- oder Leberversagen
  • Schwangere
  • Personen mit einer entzündlichen Erkrankung (z. B. Morbus Crohn, rheumatoide Arthritis)
  • Patientinnen und Patienten mit einer nicht hämatologischen Krebserkrankung
  • Personen über 65 Jahre ohne andere Grunderkrankung
  • Ältere Menschen
  • Personen mit Diabetes (Typ 1 oder 2)
  • Personen mit einer Herzerkrankung

Bei Schwangeren kann sich die Infektion auf den Fötus ausbreiten, was zu einem Spontanabort, intrauterinem Tod oder Frühgeburt führt. Bei Frühgeborenen können Ateminsuffizienz und Auswirkungen auf das Gehirn und das Nervensystem oder in seltenen Fällen Hautprobleme vorliegen.

Bei jeder invasiven Listeriose sind wirksame antibiotische Behandlungen von entscheidender Bedeutung. Allerdings ist zu beachten, dass auch bei einer Antibiotikabehandlung der betroffenen Mütter schwerwiegende Infektionen des Fötus oder des Neugeborenen nach wie vor sehr häufig auftreten.

Bei Wild- und Haustieren verläuft die Infektion meist asymptomatisch und ohne Folgen („gesunde Träger“). Wenn es doch zu einer Erkrankung kommt, gehören zu den Symptomen einer Listeriose bei Haustieren (insbesondere bei Wiederkäuern wie Rindern, Schafen und Ziegen) Abort, Enzephalitis (Entzündung des Gehirns, ein häufiges Symptom), Mastitis (Euterentzündung) oder Septikämie (Blutvergiftung). Diese können, wie beim Menschen, vor allem bei immungeschwächten Tieren sowie bei Tieren mit einer prädisponierenden Krankheit oder solchen, die übermäßigem umgebungsbedingtem Stress ausgesetzt sind, auftreten. Ausbrüche von Listeriose bei wildlebenden Arten sind in der Regel  sporadisch  und stehen im Zusammenhang mit einer Exposition gegenüber einer hohen Bakterienzahl.

Vorkommen von Listeria

L. monocytogenes ist ein allgegenwärtiges Bakterium. Aufgrund seiner Fähigkeit, sogar sehr ungünstigen Umgebungsbedingungen standzuhalten (wie z. B. Schwermetallionen, hohen Salzkonzentrationen, niedrigen  pH-Werten , niedrigen Temperaturen und niedriger  Wasseraktivität ), ist dieser Krankheitserreger in der Lage, eine Vielzahl von Umgebungen erfolgreich zu besiedeln.

Für die öffentliche Gesundheit sind vor allem folgende Erregerreservoire relevant:

  • Mangelhaft konservierte „Silage“ (ein im Winter verwendetes Futtermittel für Rinder und Schafe)
  • Verdauungstrakt von Wild- und Haustieren (Wiederkäuer, Schweine, Pferde, Nagetiere, Vögel, Karnivoren usw.).

Bei allen diesen Tierarten können vorübergehend oder dauerhaft L. monocytogenes im Darm vorhanden sein und die Bakterien mit ihren Ausscheidungen verteilt werden.

Ausgehend von den Hauptreservoiren kann es zu folgenden Listeria-Verunreinigungen kommen:

  • Im Boden
  • In Wasser
  • In Pflanzen
  • In der lebensmittelverarbeitenden Industrie
  • In Lebensmitteln für den menschlichen Verzehr (bei ineffektiven Hygienemaßnahmen)

Wenn Bakterien Oberflächen besiedeln, bilden sie einen Biofilm und weisen eine verringerte Empfindlichkeit gegenüber Desinfektionsmitteln und umgebungsbedingtem Stress (d. h. Wassermangel, mangelnde Nährstoffzufuhr) auf. Die Fähigkeit zur Bildung von Biofilmen auf Oberflächen verleiht diesen Bakterien eine starke Resistenz und verlangt strikte und wirksame Hygienepraktiken ( Haddad, 2022 ).

Vorkommen von Listeria
Vorkommen von Listeria

Ablauf einer Listeria-Infektion bei Menschen und Tieren

Beim Menschen ist die lebensmittelbedingte Übertragung der bei Weitem häufigste Weg der Exposition gegenüber L. monocytogenes. Listerien können sowohl in nicht verarbeiteten als auch in verarbeiteten Lebensmitteln, die im Lauf der Verarbeitung verunreinigt wurden, vorkommen.

Ein besonderes Risiko kann von gekühlten verzehrfertigen Lebensmitteln ausgehen. Da Listeria in der Lage ist, bei Kühlschranktemperatur zu wachsen, erfordern gekühlte Lebensmittel, die möglicherweise während der Verarbeitung verunreinigt werden könnten, wie zum Beispiel Fischsalate, Räucherfisch, Wurst-/Fleischaufschnitt, Pasteten usw., besondere Aufmerksamkeit.

Im Rahmen von lebensmittelbedingten Ausbrüchen in Europa waren mehrere Lebensmittelkategorien betroffen:

  • Masthähnchen/Rindfleisch/Schweinefleisch und daraus hergestellte Erzeugnisse
  • Fisch und Fischerzeugnisse
  • Fleisch-/Fischerzeugnisse und entsprechende Lebensmittelzubereitungen
  • Käse

Im Falle einer Übertragung von der Mutter auf den Fötus kann L. monocytogenes, das von einer Schwangeren durch den Verzehr verunreinigter Lebensmittel aufgenommen wurde, im mütterlichen Blut vorhanden sein, die Plazenta passieren und das ungeborene Kind infizieren. Eine Infektion des Neugeborenen kann auch bei der Geburt stattfinden.

Auch bei Tierärzten und Landwirten wurden Infektionsfälle beobachtet, wenn diese bei der Geburt eines infizierten Tieres oder bei einem durch Listeriose verursachten Abort Hilfe leisteten.

Es besteht ein Zusammenhang zwischen der Menge der aufgenommenen Bakterien (Dosis) und dem Risiko einer schweren Listeriose (Reaktion), der jedoch von der Virulenz des Stammes und dem Immunstatus des Wirts abhängt. Bei bestimmten Stämmen ist das Risiko einer Listeriose um das 100‑Fache erhöht. Bei Schwangeren beispielsweise ist die Wahrscheinlichkeit, an Listeriose zu erkranken, 20‑mal höher als bei anderen gesunden Erwachsenen.

Bei Tieren erfolgt die Infektion meist über verunreinigtes gelagertes Futter (oft Silage oder Rundballen) oder das aufgenommene Wasser.

Vorkommen im Jahr 2023 in der EU

  • Im Jahr 2023 meldeten 27 Mitgliedstaaten 2.952 bestätigte invasive Fälle von Listeria monocytogenes beim Menschen , was einer Melderate in der Europäischen Union von 0,66 Fällen pro 100.000 Einwohner:innen entspricht. Dies war ein Anstieg um 5,8 % gegenüber 2022 (0,63 Fälle pro 100.000 Einwohner:innen) und die höchste Rate sowie die höchste Anzahl gemeldeter Fälle seit 2007.
  • Der Gesamttrend für L. monocytogenes-Infektionen zeigte in den Jahren 2019–2023 einen statistisch signifikanten Anstieg.
  • 25 Mitgliedstaaten berichteten Untersuchungsergebnisse zu 186.997 Probeneinheiten „verzehrfertiger“Lebensmittel aus verschiedenen Kategorien , die in Vertriebs- oder Verarbeitungsstufen gezogen wurden. Damit wurde im Jahr 2023 ein starker Rückgang bei der Anzahl an Proben festgestellt, hauptsächlich aufgrund des Fehlens von Daten aus Polen, das in den letzten Jahren immer eine bedeutende Anzahl an den Proben beitrug.
  • Auf der Vertriebsstufe lag der Anteil an Einzelproben, die positiv auf L.  monocytogenes getestet wurden (von der zuständigen Behörde durchgeführte quantitative Untersuchungen im Rahmen der Überprüfung der Lebensmittelsicherheitskriterien basierend auf  der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 der Kommission ), in 6 der 10 gezielt untersuchten Kategorien „verzehrfertige“ Lebensmittel entweder bei Null, war selten (<0,1 %) oder sehr gering (0,1 % bis 1,0 %). Der höchste Anteil positiver Proben (14,8 %) wurde in den Kategorien „Produkte tierischen Ursprungs, fermentierte Rohwürste“ gefunden. Bei „Hartkäse“, „Fleischerzeugnissen außer Rohwürste“ und „Fisch“ war der Anteil positiver Proben relativ gering (1,8 %, 1,4 % bzw. 1,1 %). Statistiken zu positiven Proben zeigten außerdem, dass der Anteil von Proben mit über 100 KBE/g in allen Kategorien „verzehrfertiger“ Lebensmittel entweder bei Null lag oder durchweg selten bis sehr gering war. Für „ Produkte tierischen Ursprungs, fermentierte Rohwürste“ wurde der höchste Anteil von 0,78 % berichtet.
  • Auf der Verarbeitungsstufe betrug der Anteil an positiven Einzelproben, die im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 der Kommission von den zuständigen Behörden auf L.  monocytogenes getestet wurden, in 4 der 8 untersuchten Kategorien „verzehrfertige“ Lebensmittel entweder Null, war selten (<0,1 %) oder sehr gering (0,1 % bis 1,0 %). Der höchste Anteil positiver Proben (2,8 %) wurde in der Kategorie „andere Erzeugnisse“ festgestellt. In den Kategorien „Fischereierzeugnisse“, „Fisch“ und „Weich- und halbfester Käse“ war der Anteil positiver Proben gering (1,8 %, 1,4 % bzw. 1,3 %). In allen untersuchten Kategorien „verzehrfertige“ Lebensmittel waren die Anteile in der Verarbeitungsstufe höher als auf Vertriebsebene, mit Ausnahme der Kategorie „andere Fleischerzeugnisse als fermentierte Würste“, wo der Anteil mit 0,9 % niedriger war als in der Vertriebsstufe (1,4 %). In keiner Produktionsstufe wurde L.  monocytogenes in Milch nachgewiesen.
  • Die Ergebnisse weiterer Überwachungsaktivitäten zeigten, dass auf deren Basis die Höhe der Kontaminationsraten von L. monocytogenes in den verschiedenen Kategorien „verzehrfertige“ Lebensmittel innerhalb des zu erwartenden Rahmens liegen. Die Ergebnisse variierten je Kategorie „verzehrfertige“ Lebensmittel, je Stufe der Probenahme, je Anzahl getesteter Proben und je Anzahl berichtender Länder. Im Rahmen der Beprobungsstrategie „objektive Probenahme“ mit Einbeziehung aller Probezieher und aller beprobten Einheiten, blieben die Nachweisraten in diesen Kategorien im Allgemeinen selten (<0,1 %) oder gering (1 % bis 10 %). Die höchsten Nachweisraten (von 2 % bis 10 %) wurden bei „Fisch und Fischereierzeugnissen“, „Fleischerzeugnissen von Rindern oder von Schweinen“, „Obst und Gemüse“ sowie „Käse aus Rohmilch oder niedrig-wärmebehandelter Milch“ beobachtet.
  • In der Primärproduktion war der Anteil an Einheiten mit L. monocytogenes-Nachweisen bei Schweinen (0,26 %) sehr gering, während er bei kleinen Wiederkäuern (Schafe und Ziegen) sowie Rindern mit 4,2 % bzw. 1,5 % als gering eingestuft wurde. Jedoch spiegelt die geringe Zahl an Mitgliedstaaten, die Daten lieferten, das Fehlen gesetzlicher Mindestanforderungen für eine harmonisierte Probenahme und Berichterstattung in der Primärproduktion wider.

Weitere Informationen zu Listeria monocytogenes, die im Jahr 2023 und in den Vorjahren bei Menschen, Tieren und Lebensmitteln in der EU und anderen Berichtsländern gemeldet wurden, finden Sie im  EU-Zoonosenbericht „One Health“ 2023  , im Online  -Dashboard zu Listeria monocytogenes  und im Online  -Dashboard zu lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen,  die von der EFSA veröffentlicht wurden.

Möglichkeiten zur Prävention einer Listeria-Infektion

Die Vermeidung einer Verunreinigung beruht auf einem umfassenden Ansatz „vom Erzeuger zum Verbraucher“.

 Auf Erzeugerebene

  • Prävention auf der Grundlage eines freiwilligen Konzeptes der Züchter
  • Eindämmung der Verunreinigung durch Maßnahmen zur Gewährleistung der  Biosicherheit , d. h. durch eine Reihe von Präventivmaßnahmen zur Verringerung des Risikos der Übertragung von Infektionskrankheiten bei Nutzpflanzen und Nutztieren
  • Angemessene Hygiene an Fütterungsplätzen, insbesondere dort, wo sich freilaufende Wiederkäuer aufhalten und eine Verunreinigung durch Fäkalien wahrscheinlicher ist
  • Keine Wiedereinbringung von verunreinigtem Futter in Bereiche, zu denen Wildtiere Zugang haben
  • Fortlaufende Schulungen zur Biosicherheit für leitendes Personal und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Landwirtschaft

Auf Herstellungsebene

  • Anwendung guter Hygienepraxis und der Prinzipien der Gefahrenanalyse und kritischen Kontrollpunkte ( HACCP )
  • Kontrolle der Verarbeitungsumgebung
  • Verwendung von Geräten, die wirksame Reinigungs-, Desinfektions- und Trocknungsverfahren gewährleisten
  • Umsetzung eines Überwachungsplans für Lebensmittel, Verarbeitungsmaterialien und die Umgebung
  • Einhaltung der Kühlkette
  • Durchführung einer angemessenen Inaktivierungsbehandlung (d. h. Wärmebehandlung)
  • Korrekte Festlegung des Verwendungsdatums der vermarkteten Erzeugnisse
  • Einhaltung der Lebensmittelsicherheitskriterien
  • Fortlaufende Schulungen zu Lebensmittelsicherheit für Lebensmittelunternehmer

Auf Vertriebsebene

  • Anwendung guter Hygienepraxis und der Prinzipien der Gefahrenanalyse und kritischen Kontrollpunkte ( HACCP )
  • Kontrolle der Umgebung und der technischen Ausstattung zur Gewährleistung einer wirksamen Reinigung und Desinfektion im Direktverkauf
  • Einhaltung der Lebensmittelsicherheitskriterien
  • Einhaltung der Kühlkette

Auf Verbraucherebene

  • Einhaltung der „Fünf Schlüssel zu sichereren Lebensmitteln“
  • Fortlaufendes Informieren über Maßnahmen zur Minimierung des Risikos des Verzehrs verunreinigter Lebensmittel

 

Die von der WHO entwickelten „ Fünf Schlüssel zu sichereren Lebensmitteln “ sollen Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Lebensmittelbranche über den sicheren Umgang mit Lebensmitteln informieren.

 Klicken Sie auf das Pluszeichen in der rechten Leiste, um weitere Informationen zu den einzelnen Elementen zu erhalten. 

EU-Überwachung und die Rolle der EFSA

Überwachung beim Menschen

Überwachung von Lebens- und Futtermitteln

  • Die Verantwortung für die Lebensmittelsicherheit liegt in erster Linie bei den Lebensmittelunternehmern, die in diesem Rahmen  mikrobiologische Kriterien  anwenden, um die Annehmbarkeit von Lebensmitteln und von deren Herstellungsprozessen zu prüfen. Die Lebensmittelunternehmer überprüfen die Einhaltung dieser Kriterien durch eigene Kontrollen gemäß ihrem HACCP-Plan.
  • In der  Verordnung (EG) Nr. 2073/2005  sind mikrobiologische Kriterien festgelegt, die als „ Lebensmittelsicherheitskriterien “ klassifiziert sind.
  • Es sind Lebensmittelsicherheitskriterien für Kategorien von verzehrfertigen Lebensmitteln festgelegt, bei denen eine Verunreinigung mit Listeria ein Risiko für die öffentliche Gesundheit darstellen kann. Im Hinblick auf diese Lebensmittelkategorien müssen die Lebensmittelunternehmer Proben der Lebensmittel, von den Verarbeitungsbereichen und der technischen Ausstattung zur Überprüfung auf Vorhandensein von L. monocytogenes nehmen.
  • Bei verzehrfertigen Lebensmitteln sieht die Verordnung eine Höchstkonzentration von 100 KBE/g am Ende der Haltbarkeitsfrist vor. Allerdings sind die physikalisch-chemischen Eigenschaften der Lebensmittel zu berücksichtigen, um beurteilen zu können, ob sie während ihrer Haltbarkeitsdauer das Wachstum von L. monocytogenes ermöglichen.
  • Die Behörden richten amtliche Kontrollen in Fabriken und Kontrollstellen an den Grenzen der Europäischen Union ein.
  • Zur Untersuchung im Falle eines  Ausbruchs  werden institutionelle Kontrollen und Eigenkontrollen der Umgebung und der Lebensmittel durchgeführt.
  • Lebensmittel, die den mikrobiologischen Kriterien nicht entsprechen, müssen vom Markt genommen werden.
  • Die Lebensmittelunternehmer organisieren Verbraucherinformationskampagnen, die in manchen Fällen Rückrufe umfassen.
  • In der EU gibt es keine harmonisierte Überwachung von Listeria in Futtermitteln.

Überwachung bei Tieren

  • In der EU gibt es keine harmonisierte Überwachung von Tieren auf Listeriose.
  • Die ereignisbasierte Überwachung stützt sich auf Symptome, und Fälle werden von Veterinärdiensten oder Züchtern auf freiwilliger Basis gemeldet.

Überwachung auf antimikrobielle Resistenz

In der EU gibt es keine Überwachung von L. monocytogenes auf  antimikrobielle Resistenz .

Die Rolle der EFSA

Zum Schutz der Verbraucher vor dieser Gefahr für die öffentliche Gesundheit verfolgt die EU einen integrierten Ansatz für die Lebensmittelsicherheit vom Erzeuger zum Verbraucher, in den alle wichtigen Akteure eingebunden sind: EU-Mitgliedstaaten, die Europäische Kommission, das Europäische Parlament, die EFSA, das ECDC und den Referenzlaboratorien der Europäischen Union.

Es werden Daten über das Vorkommen von Listeria in der Lebensmittelkette und die Prävalenz von Infektionen bei Tieren und Menschen erhoben und im jährlichen  Zoonose-Bericht der EU auf der One Health-Plattform , der von der EFSA und dem ECDC erstellt wird, ausgewertet.

Die EFSA prüft die von Listeria ausgehenden Risiken für die menschliche Gesundheit im Zusammenhang mit der Lebensmittelsicherheit und berät politische Entscheidungsträger zu möglichen wissenschaftlich fundierten Optionen zur Kontrolle und Risikominderung ( EFSA Factsheet: Listeria ). Der EFSA kommt insbesondere in Bezug auf folgende Aspekte eine entscheidende Rolle zu:

  • Bereitstellung von unabhängiger wissenschaftlicher Beratung und Unterstützung zu Aspekten der Lebensmittelsicherheit im Zusammenhang mit Listeria durch das Wissenschaftliche Gremium für biologische Gefahren der EFSA, insbesondere durch Analyse der Faktoren, die für das Vorhandensein und das Wachstum von Listeria monocytogenes in der Lebensmittelkette verantwortlich sind.
  • Bereitstellung von Risikobewertungen und Empfehlungen, z. B.  zu Abwehrbereitschaft und Reaktion  bei Vorfällen oder Krisen im Bereich der Lebens- oder Futtermittelsicherheit, in Zusammenarbeit mit dem ECDC.
  • Erstellung von Berichten über EU-weite Grundlagenerhebungen zu Prävalenz und Vorkommen von Listeria monocytogenes in verzehrfertigen Lebensmitteln, bei denen ein erhöhtes Risiko einer Verunreinigung durch dieses Bakterium besteht (zum Beispiel Weichkäse, Wurst-/Fleischaufschnitt und Fisch).

Die EFSA wird unterstützt durch ihr Netzwerk für die Datenüberwachung zu Zoonosen, ein europaweit tätiges Netzwerk nationaler Vertreter und internationaler Organisationen, das die EFSA bei der Erhebung und gemeinsamen Nutzung von Informationen zu Zoonosen in den jeweiligen Ländern unterstützt.

Die Referenzlaboratorien der Europäischen Union (EURL)

Die Referenzlaboratorien der Europäischen Union (EURL) werden von der Europäischen Kommission ernannt und haben die Aufgabe, qualitativ hochwertige Analysemethoden sowie einheitliche Tests und Diagnosen im Bereich der Tiergesundheit und Lebensmittelmikrobiologie in der EU zu gewährleisten. Die EURL zielen zudem darauf ab, die Tätigkeiten der nationalen Referenzlaboratorien zu koordinieren und der EFSA die notwendige Unterstützung bei der Überwachung von Zoonosen zu leisten (Leitlinien zur Berichterstattung, Beratung usw.).

Weiterführende Informationen zu Listeria

Weitere Daten und Informationen zu Listeria monocytogenes in der EU:

Weiterführende Informationen zum Thema Listeria monocytogenes und Listeriose:

Alle Bezugsverweise in dieser Story Map sind  hier  verfügbar.

Ein Glossar ist  hier  verfügbar.

Bei Fragen zu dieser Story Map wenden Sie sich bitte an zoonoses@efsa.europa.eu

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